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Bestellerprinzip: Die wichtigsten Fakten

Noch befindet sich das sg. Mietrechtsnovellierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren. Das heißt: Es sind immer noch inhaltliche Korrekturen am Gesetzentwurf möglich.

Die finale Abstimmung im Bundestag soll voraussichtlich Ende Januar oder Anfang Februar stattfinden.Der Immobilienverband Deutschland IVD geht davon aus, dass das Gesetz frühestens ab 1. April 2015 gelten könnte – wenn alles nach Plan läuft.

Wichtig; Aktuell dürfen Immobilienmakler also wie gehabt die Provision vom Mieter verlangen.

Das bedeutet das Bestellerprinzip

Tritt das Bestellerprinzip so in Kraft wie im Gesetzentwurf vorgesehen, muss derjenige den Immobilienmakler zahlen, der ihn auch beauftragt hat. Für einen Mieter würde das in Zukunft bedeuten: Nur wenn er den Makler explizit beauftragt hat, für ihn eine Wohnung zu suchen, und ermietet diese Wohnung auch, zahlt er Provision. Umgekehrt gilt: Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt der Mieter keine Provision, sonder der Wohnungseigentümer.

Bestellerprinzip gilt nicht bei Immobilienverkauf

Wichtig zu wissen ist, dass das Bestellerprinzip ausschließlich für Vermietungen gelten soll. Wird eine Immobilie vekrauft, kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer den Makler bezahlen muss.

Was sich beim Bestellerprinzip noch ändern könnte

Der Fachausschuss des Bundesrats möchte, dass das Bestellerprinzip praxistauglicher gestaltet wird. der Gesetzentwurf regelt nämlich die folgende Konstellation nicht: Mehrere Mietinteressenten mit vergleichbaren Suchaufträgen treten an den Makler heran. Dies könnte dazu führen, dass der Makler zwar eine Immobilie vermittelt, aber keinen Anspruch auf eine Provision hat. Die Bundesregierung hat anklingen lassen, dass sie diesen Umstand prüfen wird.

Stand 14.01.2015 Immowelt.de

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Exklusives Wohnen am Alpenrand Sonnenverwöhntes Zw Exklusives Wohnen am Alpenrand
Sonnenverwöhntes Zweifamilienhaus mit Traum-Bergblick

📍 Tegernsee Süd – Riedersteinstraße

◾ Wohnfläche ca. 220 m²
◾Grundstück ca. 952 m²
◾ Zimmer 6
◾ Baujahr 1973
◾ Kaufpreis 2.290.000 €
◾ Energieausweis VA 250,4 kWh/(m²*a) Öl-Heizung WW enthalten BJ. 1973 Kl. H

Objektbeschreibung

Zum Verkauf steht eine seltene Gelegenheit in einer der begehrtesten Wohnlagen des Tegernseer Tals. Dieses charmante Zweifamilienhaus in der Riedersteinstraße überzeugt durch seine klassische Architektur und den hervorragenden Pflegezustand.

Das Haus erstreckt sich über zwei Etagen mit zwei baugleichen Wohneinheiten im Erdgeschoss und Obergeschoss. Mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 220 m² (ca. 110 m² pro Einheit) bietet das Objekt viel Raum zur Entfaltung.

Ausstattung

Beide Wohnungen präsentieren sich in einem sehr guten Erhaltungszustand, der gehobenen Wohnansprüchen gerecht wird. Die Räume sind hell, freundlich und optimal geschnitten.

Außenanlagen & Parken: Das Grundstück ist mit 952 m² überdurchschnittlich groß und bietet viel Freiraum. Um die Privatsphäre beider Parteien zu wahren, ist das Außenkonzept perfekt durchdacht:

2 Garagen: Je eine Garage pro Wohneinheit.
2 Außenstellplätze: Je ein Stellplatz pro Einheit.

2 Gartenhäuser: Jede Wohnung verfügt über ein eigenes Gartenhaus – ideal für Hobby, Lagerung oder gemütliche Grillabende.

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https://aulfes-steinmueller.de/angebote/
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_ Grundstück ca. 1.160 m²
_ Wohn-/Nutzfläche ca. 691 m²
_ Wohnfläche ca. 464 m² 
_ 9 Zimmer
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_ zahlreiche Schreinereinbauten
 
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