Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Ausnahmen von dieser Regelung: Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die am Stichtag 01.02.2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Verpflichtung befreit. Bei Wechsel des Eigentümers muss der neue Eigentümer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.
Dämmung
Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen bis Ende März gedämmt sein. Die Forderung gilt auch als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder den Anforderungen des Mindeswärmeschutzes entspricht. Ausnahmen ähnlich wie bei Heizkessel.
Energieausweis
Die energetischen Kennwerte werden nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sonder zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Diese Zuordnung gilt aber nur für neu ausgestellte Ausweise ab Mai 2014. Alte behalten Ihre Gültigkeit.
Anzeigepflicht
Die Energieklasse muss künftig in allen Immobilienanzeigen angegeben werden und der Energieausweis muss ohne Aufforderung bei einer Besichtigung vorgelegt werden.