Wird eine Mietwohnung verkauft, bleibt es für den Mieter vorerst beim Alten.
Mietvertrag gilt weiterhin bzw. muss der neue Eigentümer in diesen eintreten.
„Kauf bricht nicht Miete!“
Was dabei noch zu beachten ist für den neuen Eigentümer; wir sagen es Ihnen bei uns im Büro.