Generell!
Alle Malerarbeiten an Wänden Decken, Türen und Fenster (von Innen), Heizkörper.
Teppichboden und Parkett sind Vermietersache
unwirksame Klauseln!
Vorgaben die den Mieter zwingen alle drei Jahre z. B. Bad und Küche zu streichen.
Auch bei Auszug generell zu renovieren ist nicht zulässig.
Vorsicht, bei unwirksamen Klauseln muss der Mieter gar nicht renovieren.
Im Zweifel immer einen Rat vom Anwalt einholen, am besten beim Haus und Grundbesitzerverein.